Wir entlasten Sie mit Buchführung.

Wir bieten Ihnen nicht nur die Steuerbilanzierung, wir erfüllen für Sie gern auch die gesetzliche Buchführungspflicht*.

Dabei erstellen wir integriert

  •   Anlagenbuchhaltung
  •   Lohnbuchhaltung
  •   Finanzbuchhaltung
  •   Kostenrechnung und
  •   betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA).


* Über die unterschiedlichen Grenzen im Handels- und Steuerrecht informieren wir Sie gerne. Unterhalb der steuerlichen Grenzen besteht steuerrechtlich nur noch die Pflicht zu einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung. Auch diese kann durch uns gefertigt werden.