Wir entlasten Sie mit Buchführung.
Wir bieten Ihnen nicht nur die Steuerbilanzierung, wir erfüllen für Sie gern auch die gesetzliche Buchführungspflicht*.
Dabei erstellen wir integriert
- Anlagenbuchhaltung
- Lohnbuchhaltung
- Finanzbuchhaltung
- Kostenrechnung und
- betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA).
* Über die unterschiedlichen Grenzen im Handels- und Steuerrecht informieren wir Sie gerne. Unterhalb der steuerlichen Grenzen besteht steuerrechtlich nur noch die Pflicht zu einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung. Auch diese kann durch uns gefertigt werden.